Instanz (Gerichtswesen)
Instanz [von lateinisch instare »drinstehen«, »eine Sache verfolgen«] die, -/-en,
Gerichtswesen: das Verhältnis eines Gerichtes zu ihm über- oder untergeordneten Gerichten, ferner auch der Verfahrensabschnitt vor einem solchen Gericht. Ist gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben, so entscheidet darüber eine höhere Instanz. Dieser Instanzenzug vom niederen zum höheren Gericht ist durch die Instanzenordnung in den einzelnen
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