Indiktion

Indiktion [lateinisch indictio »Ankündigung«, »Auferlegung«] die, -/-en,

Bezeichnung für die zusätzliche, in Naturalabgaben zu entrichtende Steuerlast in der römischen Kaiserzeit; seit Diokletian der ab 297 festgesetzte Steuerzyklus von fünf, ab 312/313 von 15 Jahren. Während des gesamten Mittelalters und z. T. darüber hinaus wurde die Indiktion neben oder anstatt der Jahreszählung nach Christi Geburt zur Datierung

Quellenangabe

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