humanitäre Intervention (Völkerrecht)

humanitäre Intervention, Völkerrecht:

die Anwendung von in der Regel militärischer Gewalt zum Schutz von Individuen vor schweren Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Ursprünglich erfasste der Begriff ein Eingreifen zugunsten einzelner Volksgruppen zur Schutzgewährung gegen deren Heimatstaat und war damit v. a. im 19. Jahrhundert ein Instrument der europäischen Großmächtepolitik gegenüber nicht europäischen Ländern (z. B.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.