Hofkanzlei
Hofkanzlei, eine 1620 errichtete Zentralbehörde der österreichischen Länder für die auswärtige, die innere und die Justizverwaltung; sie war auch oberster Gerichtshof. Später wurden die für Böhmen und Ungarn bestehenden Abteilungen selbstständig. 1695 entstand eine eigene siebenbürgische Hofkanzlei, unter Karl VI. weiter eine italienische und eine niederländische Hofkanzlei. Seit Joseph I. gab
Informationen zum Artikel
Quellenangabe