Hilfsmittel (Sozialrecht)
Hilfsmittel, Sozialrecht:
die zum Ausgleich bestehender körperlicher Defekte dienenden Gegenstände, die an die Stelle der in ihrer Funktion beeinträchtigten Organe oder Gliedmaßen treten, z. B. Prothesen, Bandagen, Hörgeräte, Brillen, An- und Ausziehhilfen, Ess- und Trinkhilfen sowie Hilfsmittel zur Kommunikation. Die Kosten für Hilfsmittel übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die gesetzliche
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