Hehlerprivileg

Hehlerprivileg, Hehlerrecht,

im Mittelalter das Recht bestimmter Personengruppen, gestohlene Sachen, die sie gekauft oder als Pfand erhalten hatten, nur gegen Ersatz des halben oder ganzen Kaufpreises oder des Pfandschillings herauszugeben. Das Hehlerprivileg findet sich seit 1090 v. a. in Stadtrechten und Rechtsbüchern. Es galt zunächst nur für Juden, seit dem 14. Jahrhundert

Quellenangabe

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