Handwerk

Recht

Das Handwerksrecht ist Teil des Gewerberechts. Seine Grundlagen sind in der Handwerksordnung in der Fassung vom 24. 9. 1998 (letzte Änderung vom 25. 7. 2013) geregelt, die als Ordnungsrahmen zur Förderung des Handwerks, zum Erhalt seines Leistungsstandes und seiner Leistungsfähigkeit, zur Sicherung des Nachwuchses für die gesamte gewerbliche Wirtschaft

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.