göttliches Recht (katholische Theologie)
göttliches Recht, katholische Theologie: Bezeichnung für das Recht, das unmittelbar von Gott allein gesetzt ist, gegliedert in das natürliche göttliche Recht (Naturrecht) und das die unveränderliche, weil von Gott geoffenbarte Grundordnung der Kirche beschreibende und entfaltende positive göttliche Recht (Kirchenrecht).
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