Gruppenarbeit (Recht)

Gruppenarbeit, Teamwork [ˈtiːmwəːk, englisch], Recht:

unmittelbares Zusammenwirken mehrerer Personen zur gemeinsamen Ausführung eines Arbeitsauftrags. Zu unterscheiden sind die selbstständige Eigengruppe, die mit dem Unternehmen kein Arbeitsverhältnis eingeht, sondern (als Gesellschaft) ihm als Partner eines Dienst- oder Werkvertrags gegenübertritt, sowie die vom Arbeitgeber aufgestellte Betriebsgruppe.

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