Grundteilung

Grundteilung, Dismembration,

Zerlegung von Grundstücken v. a. durch Abschreibung (Grundbuchrecht), besonders bei der Auseinandersetzung von Miterben, der Teilveräußerung und der planmäßigen Zergliederung (Parzellierung). – Da die Grundteilung beim Erbgang im Mittelalter zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung des Grundeigentums geführt hatte, breitete sich in Deutschland das Anerbenrecht aus, das die Unteilbarkeit sicherte. (Höferecht)

Quellenangabe

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