Grundstückszusammenlegung (Grundbuchrecht)
Grundstückszusammenlegung, Grundbuchrecht:
das Zusammenlegen mehrerer selbstständiger Grundstücke; diese können als ein Grundstück ins Grundbuch eingetragen werden (Vereinigung), oder das eine Grundstück kann dem anderen zugeschrieben werden (Zuschreibung). Bei der Vereinigung bleiben Rechte, die bisher auf den Einzelgrundstücken bestanden, erhalten und erstrecken sich nicht auf das Ganze. Bei der Zuschreibung erstrecken
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar