gottgläubig

gottgläubig, 1936–45 im Deutschen Reich offizielle Religionsbezeichnung auf Personalbogen für Personen, »die sich von den anerkannten Religionsgemeinschaften abgewandt haben, jedoch nicht glaubenslos sind«. Der Begriff diente jedoch schon vor der Zeit des Nationalsozialismus nicht kirchengebundenen Gruppen als »Konfessionsbezeichnung«, v. a. unter den freireligiösen Gemeinschaften (Freireligiöse) und den zahlreichen

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