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Goldklausel
Goldklausel, Vertragsklausel, die zur Sicherung gegen Verluste durch Geldwertschwankungen bestimmt, dass die Zahlung in Feingoldmünzen (Goldmünzklausel, heute gegenstandslos) oder auf der Grundlage des Feingoldwertes (Goldwertklausel) erfolgen soll. (Wertsicherungsklauseln).

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