Goldklausel
Goldklausel, Vertragsklausel, die zur Sicherung gegen Verluste durch Geldwertschwankungen bestimmt, dass die Zahlung in Feingoldmünzen (Goldmünzklausel, heute gegenstandslos) oder auf der Grundlage des Feingoldwertes (Goldwertklausel) erfolgen soll. (Wertsicherungsklauseln).
Quellenangabe