Gewandfall

Gewandfall, im Mittelalter eine besondere Besitzwechselabgabe, die seit dem Ende des 9. Jahrhunderts bestand. Beim Tod eines dinglich oder persönlich Abhängigen war dessen bestes Gewand an den Herrn zu übergeben (später dessen Gegenwert zu zahlen). Der Gewandfall war eine Unterform des Sterbfalls.

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