Verletzende Gewalt
Im Tatbestandsgefüge des Strafrechts, das den verschiedenen Erscheinungsformen der Gewalt im innergesellschaftlichen Bereich antwortet, bedeutet Gewalt »jedes Mittel, mit dem auf den Willen oder das Verhalten eines anderen durch ein gegenwärtiges empfindliches Übel eine Zwangseinwirkung ausgeübt wird, um einen tatsächlichen oder erwarteten Widerstand zu brechen«. Der Erfolg von Gewalt, sofern
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