geschlossene Zeit

geschlossene Zeit, nach früherem katholischen Kirchenrecht die Zeit, in der der feierliche Eheabschluss mit Brautmesse und Brautsegen und öffentlichen Lustbarkeiten verboten waren (Advents- und Fastenzeit); gilt noch für Karfreitag und Karsamstag.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.