geringwertige Wirtschaftsgüter

geringwertige Wirtschaftsgüter, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, selbstständig bewertbar und nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellkosten (ohne Umsatzsteuer) 410 € je Gut nicht übersteigen. Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in vollem Umfang als Aufwendungen (§ 254 Handelsgesetztbuch [HGB]) oder Betriebsausgaben (§

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