Gerichtsferien
Gerichtsferi|en, in der Gerichtsverfassung Deutschlands die Zeit vom 15. 7. bis 15. 9., in der vor den ordentlichen Gerichten nur Feriensachen verhandelt und entschieden wurden. Durch Gesetz vom 28. 10. 1996 wurden die Gerichtsferien mit Wirkung vom 1. 1. 1997 abgeschafft.
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