Genosse
Genosse [althochdeutsch ginōz(o), von althochdeutsch nōz »Nutzvieh«],
ursprünglich derjenige, der mit anderen auf gleicher Weide (gemeinsames) Vieh hielt. Als allgemeiner Ausdruck rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Gemeinschaft wurde Genosse zu einem Hauptbegriff des älteren deutschen Rechts (Genossenschaft), das O. von Gierke als deutsches Genossenschaftsrecht darzustellen suchte. – Im deutschsprachigen Raum ist das Wort Genosse seit 1879 die Anrede der
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