Gelöbnis (Recht)
Gelöbnis, Recht:
eidesgleiche Beteuerung, die ehrenamtliche Richter leisten, welche aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten wollen (§ 45 Deutsches Richtergesetz); ferner Beteuerung anstelle eines Diensteides für Beamte in Deutschland, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EG haben (§ 40 Beamtenrechtsrahmengesetz). Auch Angestellte des öffentlichen Dienstes leisten ein Gelöbnis. – Zum
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