Gegenprobe
Gegenprobe, bei einer durch Aufstehen oder Handzeichen erfolgten Abstimmung eine nochmalige Feststellung des Ergebnisses in einer der ersten Abstimmung entgegengesetzten Weise (statt der Jastimmen werden z. B. die Neinstimmen ermittelt), wenn Zweifel über das Abstimmungsergebnis bestehen. Werden diese damit nicht beseitigt, müssen die Stimmen ausgezählt werden; so festgelegt z.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe