Gegendarstellung (Publizistik)
Gegendarstellung, Publizistik:
das grundrechtlich gestützte, mit dem Persönlichkeitsrecht verbundene, u. a. in den Pressegesetzen der Länder verankerte Recht zur kostenlosen Gegenäußerung, das demjenigen zusteht, der durch eine in einem periodisch erscheinenden Druckwerk enthaltene Tatsachenbehauptung (»Erstmitteilung«) persönlich und individuell getroffen ist (namentliche Erwähnung nicht erforderlich). Der Anspruch kann auch Rundfunksendungen (ARD- beziehungsweise ZDF-Staatsvertrag,
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