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Gefahrenerhöhung

Gefahrenerhöhung, für ein Versicherungsunternehmen ungünstige Veränderungen der Gefahrensituation nach der Antragstellung auf Versicherungsschutz durch den Versicherungsnehmer; entsprechende Regelungen (z. B. Rücktritt, Kündigung) enthält das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 23 ff. VVG).

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