In Österreich gibt es keinen einheitlichen Gefährderbegriff, sondern über verschiedene Gesetze verteilte Regelungen. Im Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz (SNG) sind u. a. die Gefährderansprache (§ 8a SNG) und die Auferlegung von Meldepflichten bei Gefährdern (§8b SNG) vorgesehen. § 53 Abs. 3 b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) ermöglicht in Bezug auf die
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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