Der Begriff des Gefährders ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, sondern stammt aus der Polizeipraxis. Er findet im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) Anwendung. Die übliche, 2004 durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte und durch Beschlüsse der Innenministerkonferenz abgestimmte Definition lautet: »Ein Gefährder
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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