Ganerbe
Gan|erbe [althochdeutsch ganervo »jemand, an den mit anderen zusammen eine Erbschaft fällt«],
nach allgemeinem Sprachgebrauch ein zur gesamten Hand beteiligter Miterbe. Rechtshistorisch der Beteiligte einer ritterschaftlichen Gemeinschaft, deren Zweck es war, ein Familiengut (Burg) ungeteilt zu erhalten, um allen Mitgliedern der Familie die an den Besitz des Guts gebundenen Vorrechte zu erhalten. Eine Auflösung der Ganerbschaft war regelmäßig ausgeschlossen. Insoweit sind Parallelen
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