Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Förderabgabe

Förderabgabe, eine Gebühr für die Überlassung des (vom Grundeigentum getrennten, dem Staat vorbehaltenen) Förderrechtes für bergfreie Bodenschätze. Das Aufkommen fließt den Ländern zu. Die Förderabgabe beträgt nach § 31 Bundesbergsgesetz vom 13. 8. 1980 10 % des Marktwertes der gewonnenen Bodenschätze. Die Bundesländer haben aber seit 1982 von der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.