Friedensbürgschaft
Friedensbürgschaft, im schweizerischen Strafrecht auf Antrag des Bedrohten eine Anordnung des Richters gegen denjenigen, der gedroht hat, eine Straftat auszuführen oder zu wiederholen (Artikel 66 StGB). Der Betreffende muss das Versprechen abgeben, die Tat nicht auszuführen, und dafür angemessene Sicherheit leisten. Bei Verweigerung des Versprechens oder der Sicherheitsleistung droht Beugehaft,
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