Friedensbruch

Friedensbruch, im altgermanischen Recht der Bruch des Friedens gegenüber einer Person, der Sippe oder der Volksgesamtheit durch Begehung eines Verbrechens oder Bruch eines gelobten Friedens. Neben dem allgemeinen Volksfrieden, zu dessen Wahrung der König berufen war, gab es für gewisse Personen, Sachen und Örtlichkeiten einen erhöhten Sonderfrieden, dessen Verletzung

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