Probleme der Definition
Die Probleme wohl jeder Definition von Folter liegen in der Schwierigkeit, Handlungen, die als Folter bezeichnet werden können, von ähnlich strukturierten Handlungen abzugrenzen, die als Verbrechen gewöhnlicher Art betrachtet werden müssen, z. B. der Körperverletzung oder der Freiheitsberaubung. Strukturell wird die Folter durch das Vorhandensein v. a. dreier Elemente gekennzeichnet:
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