Folgenbeseitigung (Verwaltungsrecht)
Folgenbeseitigung, Verwaltungsrecht:
die Beseitigung von Rechtsbeeinträchtigungen, die aus einem rechtsverletzenden Hoheitsakt (Verwaltungsakt) oder aus einem tatsächlichen rechtswidrigen hoheitlichen Handeln entstanden sind. Sie geschieht durch Wiederherstellung (Restitution) des ursprünglichen Zustands. Auf Folgenbeseitigung besteht ein Rechtsanspruch (Folgenbeseitigungsanspruch), der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden kann.
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