Flaggentrauer

Flaggentrauer, Bezeugung der Trauer durch die halbstocks (halbmast) gesetzte oder mit Trauerflor versehene Flagge. Persönliche Flaggen (Standarten, Kommando- oder Rangabzeichen) werden nur beim Ableben des zu deren Führung Berechtigten bis zu dessen Beisetzung halbstocks gesetzt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.