Finderlohn

Finderlohn, Entgelt für die Ehrlichkeit und Mühe des Finders; der Anspruch besteht neben dem Anspruch auf Aufwendungsersatz. Der Finderlohn beträgt bei Sachen im Wert bis zu 500 € 5 %, vom darüber hinausgehenden Wert 3 % (Finderlohn einer Sache im Wert von 1 000 € also 40 €), bei

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