Finanzgerichtsordnung

Finanzgerichtsordnung, Abkürzung FGO,

Bundesgesetz vom 6. 10. 1965, in Kraft seit dem 1. 1. 1966, durch das in Deutschland der Bund aufgrund der Artikel 74 Nr. 1 und 108 Absatz 6 GG die Finanzgerichtsbarkeit regelt. Die FGO enthält vier Hauptteile: Der 1. Teil (Gerichtsverfassung) behandelt die personellen und organisatorischen Grundlagen der Finanzgerichtsbarkeit, der

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