Feststellungsbescheid
Feststellungsbescheid, Bescheid des Finanzamtes, durch den bestimmte Besteuerungsgrundlagen festgelegt werden, nicht aber die Steuerschuld. Ein Feststellungsbescheid ergeht bei der gesonderten Feststellung der Einheitswerte, bei steuerlich zurechenbaren Einkünften, an denen mehrere beteiligt sind (z. B. im Falle eines Mietshauses, das mehreren Eigentümern gehört), oder anderen Einkünften im Sinne von §
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