Feldpolizei (Landwirtschafts- und Forstrecht)
Feldpolizei, Landwirtschafts- und Forstrecht:
überkommene Bezeichnung für die Vollzugsorgane (Feldaufseher, Feldhüter), mit unterschiedlichen Befugnissen zum Schutz von Feld und Flur, Saat und Ernte bestellt waren. Nach derzeitigen jagd- und forstrechtlichen Bestimmungen der Länder nehmen Jagd- und Forstschutzbeauftragte jagdliche und forstliche Aufsichts- und Schutzaufgaben wahr. Rechtlich handelt es sich in all diesen Fällen um eine
Informationen zum Artikel
Quellenangabe