Feldpolizei (Landwirtschafts- und Forstrecht)

Feldpolizei, Landwirtschafts- und Forstrecht:

überkommene Bezeichnung für die Vollzugsorgane (Feldaufseher, Feldhüter), mit unterschiedlichen Befugnissen zum Schutz von Feld und Flur, Saat und Ernte bestellt waren. Nach derzeitigen jagd- und forstrechtlichen Bestimmungen der Länder nehmen Jagd- und Forstschutzbeauftragte jagdliche und forstliche Aufsichts- und Schutzaufgaben wahr. Rechtlich handelt es sich in all diesen Fällen um eine

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.