Faustrecht
Faustrecht, allgemeine Bezeichnung für eine Rechtsordnung, in der Ansprüche durch gewaltsame Maßnahmen des Einzelnen durchgesetzt werden. Der Ausdruck ist seit dem 15. Jahrhundert belegt. Seit dem 18. Jahrhundert wird Faustrecht mit Fehde, in späterer Zeit mit Selbsthilfe gleichgesetzt, die an sich unzulässig ist und im modernen Staat nur noch
Informationen zum Artikel
Quellenangabe