Famulatur

Famulatur [lateinisch, zu famulari »Diener sein«] die, -/-en,

das nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung vom 27. 6. 2002 vorgeschriebene Praktikum eines Medizinstudenten, das als Teil des Studiums nach bestandener Vorprüfung und vor dem 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung abzuleisten ist; umfasst einen Monat Tätigkeit in einer ärztlich geleiteten Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung und zwei Monate

Quellenangabe

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