falsche Versicherung an Eides statt
falsche Versicherung an Eides statt, Aussagedelikt, das begeht, wer vor einer zuständigen Behörde eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 156 StGB).
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