Erlaucht
Erlaucht [mittelhochdeutsch erliuht »erleuchtet«, nach lateinisch illustris],
im Heiligen Römischen Reich (bis 1806) der Titel der regierenden Reichsgrafen; im Deutschen Bund durch Bundesbeschluss 1829 den Häuptern der mediatisierten gräflichen Häuser zuerkannt; konnte auch von jedem Landesherrn verliehen werden.
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