Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Überschussrechnung,
nach dem Einkommensteuergesetz die Form der Gewinnermittlung für Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und keinen Abschluss erstellen müssen (z. B. Angehörige freier Berufe). Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und -ausgaben.
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