Einmanngesellschaft

Einmanngesellschaft, Kapitalgesellschaft, deren sämtliche Anteile in einer Hand vereint sind. Einmanngesellschaften entstehen entweder bei der Einmanngründung einer GmbH oder AG oder dadurch, dass alle Anteile einer Kapitalgesellschaft nach ihrer Gründung durch eine (natürliche oder juristische) Person erworben werden. Praktisch bedeutsam sind Einmanngesellschaften als hundertprozentige Tochterunternehmen oder als Staatsunternehmen. Personengesellschaften

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