Vorgeschichte
Die erneute Verschärfung des Religionsstreits nach dem Augsburger Religionsfrieden (1555) durch die Gegenreformation und gegenseitige konfessionelle Abschließung sowie politische Gegensätze unter den Reichsständen führten 1608/09 zur Bildung konfessioneller, ihrem Selbstverständnis nach defensiver Bündnisse, der protestantischen Union und der katholischen Liga, die den allgemeinen Funktionsverfall der Einrichtungen der Reichsverfassung (Reichskammergericht, Reichstag
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