Dispositionsfonds

Dispositionsfonds [-fɔ̃],

ein Ausgabenposten im öffentlichen Haushalt, der ohne nähere Angabe des Verwendungszwecks veranschlagt ist und vom Verfügungsberechtigten nach freiem Ermessen verwendet werden kann (§ 20 Absatz 3 und § 37 Absatz 5 Bundeshaushaltsordnung), z. B. der Fonds zur Bestreitung von Repräsentationsaufwendungen. Einen Sonderfall stellen Geheimfonds dar, bei denen überdies die

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