Rechtliche Aspekte und Prävention
Viele Erscheinungsformen digitaler Gewalt sind strafrechtlich relevant und können juristisch verfolgt werden. Dazu zählen insbesondere Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Auch Bedrohung und Nachstellung im digitalen Raum stellen Straftatbestände dar. Ebenso ist die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unerlaubte Bildaufnahmen strafbar. Hinzu kommen Delikte wie das
Mitwirkende
Britta Weimer-Kuschnigg
Quellenangabe