Dienstverschaffungsvertrag
Dienstverschaffungsvertrag, Vertrag, der auf die Beschaffung einer Arbeitskraft in der Regel gegen Entgelt gerichtet ist. Er unterscheidet sich vom Arbeits- und vom Dienstvertrag, die auf die Leistung von Arbeit oder Diensten gerichtet sind. Eine bloße Arbeitsvermittlung oder der Abschluss des Vertrages durch einen Vertreter des Arbeitgebers erfüllt nicht die Voraussetzungen
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