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Dezisionismus

Dezisionismus der, -,

Entscheidungsdenken, in C. Schmitts Rechtsphilosophie dem Normativismus oder Gesetzesdenken als diejenige Denkart entgegengesetzt, für die nicht eine juridisch positivistisch vorgegebene Rechtsordnung, aus der sich Rechtsentscheidungen vollständig begründbar ableiten lassen, sondern der Entscheidungsfaktor, diese Rechtsordnung allererst zu errichten, hervorgehoben wird. Schmitt führte zur Kennzeichnung dieses Sachverhalts den Terminus Dezision in

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