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Deckungsstockfähigkeit

Deckungsstockfähigkeit, notwendige Eigenschaft von Wertpapieren, die für die vorgeschriebenen Vermögensanlagen der Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen, zur Deckung der Ansprüche der Versicherten nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zugelassen sind.

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