Darstellung (Recht)
Darstellung, Recht:
Im Urheberrecht sind Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen, geschützt (§ 2 Absatz 1 Nummer 7 Urheberrechtsgesetz), vorausgesetzt, es handelt sich hierbei um einen Ausdruck individueller Geistestätigkeit. Schutzfähig ist jedoch nur die Formgebung, nicht der wissenschaftlich-technische Inhalt. Geschützte Darstellungen: Pläne von Bauwerken,
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