Copyhold
Copyhold [ˈkɔpɪhəʊld] das, -s,
im 14. Jahrhundert in England gewohnheitsrechtlich entwickelte Form der – bald als erblich betrachteten – Landleihe. Dabei erhielten die Pächter von Bauerngütern, die zu einer Grundherrschaft (Manor) gehörten, zur Sicherung ihres Besitzrechts auf das Gut eine Abschrift (Copy) aus dem grundherrlichen Register (daher Copyholders). Die in der 2. Hälfte
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